Das Übereinkommen der UNESCO vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde von der Schweiz 2008 ratifiziert. Eines der Ziele des Übereinkommens ist die internationale Anerkennung kultureller Güter und Dienstleistungen als Träger von Sinn und Identität. Mit dem Beitritt hat sich die Schweiz verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu veröffentlichen.
Der dritte Bericht der Schweiz gibt Auskunft über verschiedene zwischen 2016 und 2019 ergriffene Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen im In- und Ausland. Besondere Beachtung wurde den Kulturförderungsmassnahmen, der Frage der Grundrechte, den Initiativen zur Teilhabe der Frauen und Jugendlichen am kulturellen Leben sowie den Projekten der internationalen Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung geschenkt.
Der Bericht präsentiert viele Projekte des öffentlichen Sektors wie das Programm «Jugend+Musik», das den Zugang der Jugendlichen zum Musikunterricht erleichtert, oder den Grundsatz des «Kulturprozents», mit dem die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Kultur in ihren Partnerländern fördert. Aufgeführt werden auch die wichtigsten Projekte der Organisationen der Zivilgesellschaft, beispielsweise die Initiative «Diversity Roadmap», die Musiklokale egalitärer und zugänglicher machen will.
Der periodische Bericht wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aufgrund einer Konsultation der Kantone, der Städte, der Zivilgesellschaft und der verschiedenen betroffenen Bundesämter, mit der Unterstützung der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt erstellt.
Die Projekte werden auf der Website der UNESCO vorgestellt und in einer Publikation präsentiert, die die wichtigsten internationalen Tendenzen aufzeigt.