Wenn Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und Beratungsprozessen wissentlich oder unwissentlich getäuscht oder irregeführt werden, wird von Greenwashing gesprochen. Deshalb ist es sinnvoll, einheitliche Definitionen von Nachhaltigkeitswirkungen zu fördern. Dabei soll die subsidiäre Rolle des Staates möglichst bestehen bleiben. Da die Schweiz im Klimabereich mit dem Übereinkommen von Paris Verpflichtungen für den Finanzmarkt eingegangen ist, ist ein initialer Fokus auf Klimawirkungen sinnvoll. Dieser Fokus steht im Einklang mit internationalen Entwicklungen, beispielsweise der G20 und der EU.
Der Bundesrat hat zudem das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende 2022 darzulegen, inwiefern die Finanzbranche die oben erwähnten Empfehlungen umgesetzt hat und ihm bei Bedarf Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK und der FINMA bis Ende 2022 gegebenenfalls vorzuschlagen, wie das Finanzmarktrecht – insbesondere bezüglich Transparenz – angepasst werden könnte, um Greenwashing zu vermeiden.