Das Abkommen sieht namentlich vor, dass Dividenden zu maximal 15 Prozent an der Quelle besteuert werden und qualifizierte Beteiligungen sowie Zinsen zu höchstens 5 Prozent. Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat der nutzungsberechtigten Person besteuert.
Das Abkommen enthält ausserdem eine Missbrauchsklausel gemäss den Empfehlungen des Projekts von OECD und G20 gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die Gewinnverschiebung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht. Zudem enthält das Abkommen eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände haben den Abschluss des DBA mit Kosovo begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Die Schweiz hat bisher 56 DBA unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage erfüllen; davon sind 50 in Kraft.